Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und der daraus erfolgenden Risiken bewusst: Nachtwanderungen, Gelände-wanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Einsatz von Feuerwerk, etc.. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung und Handlungen den der Veranstaltung zugrundeliegenden Regeln und Sicherheitsbestimmungen zu gestalten und regelmäßig zu überprüfen.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer, Dritte und die Umgebung zu vermeiden. Dazu zählt insbesondere, das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Polsterwaffen oder Ausrüstungsgegen-ständen, sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
  4. Teilnehmer, die obigen Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Organisation fristlos von der Veranstaltung ohne Erstattung des Teilnahmebetrages und auf eigene Kosten verwiesen werden.
  5. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  6. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer durch Dritte entstehen, unabhängig davon, ob es sich bei dem Dritten um einen anderen Teilnehmer handelt oder nicht.
  7. Die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit im Rahmen der Veranstaltung ist nicht gestattet.
  8. Aufnahmen jeder Art von seiten der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig. Alle Rechte, insbesondere der Vermarktung, an Ton?, Film? und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Veranstaltung oder Teile davon aufge-zeichnet werden.
  9. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt im Voraus. Die vorbehaltlose Rückerstattung des Teilnahmebetrages ist nur innerhalb einer Frist von spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.
  10. Eine Veröffentlichung von Daten in einer Teilnehmerliste erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers.
  11. Private Gegenstände die nicht Teil der Veranstaltung sind, sind als solche gesondert aufzubewahren und zu kennzeichnen. Gegenstände die Eigentum anderer Teilnehmer sind, sind spätestens am Ende der Veranstaltung an den Eigentümer zurückzugeben.
  12. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gestohlenes, beschädigtes oder verloren gegangenes Eigentum des Teilnehmers.
Zusätzliche Teilnahmebedingungen für die Teilnahme von Minderjährigen
  1. Sofern die Erziehungsberechtigten nicht selbst an der Veranstaltung teilnehmen und die Aufsichtspflicht über den/die Minderjährigen ausüben, müssen sie für die Dauer der Veranstaltung sowie für die Dauer der An- und Abreise die Personensorge für den/die Minderjährigen gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 2 Jugendschutzgesetz einer volljährigen Person übertragen, die ebenfalls an dem Spiel teilnimmt (Begleitperson).
  2. Die Begleitperson ist allein aufsichtspflichtig für den/die Minderjährigen. Dem Veranstalter obliegt keinerlei Aufsichtspflicht für den Minderjährigen.
  3. Die Erziehungsberechtigten haben die Beauftragung der Begleitperson gegenüber dem Veranstalter unaufgefordert schriftlich zusammen mit der Anmeldung nachzuweisen. Die Begleitperson hat ihr Einverständnis mit der Beauftragung ebenfalls unaufgefordert schriftlich zusammen mit der Anmeldung gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen.

 

© Verein zur Förderung mittelalterlicher Spiele e.V., Vervielfältigung ohne Genehmigung nur zu nichtkommerziellen Zwecken